Wer eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf dem Markt bereitstellen will, muss sich mit den regulatorischen Anforderungen beschäftigen. Hierfür müssen bestimmte Aspekte beleuchtet werden:
- Bin ich Hersteller im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425?
- Importiere ich das Produkt oder handele ich einfach nur mit diesem Produkt?
Diese Frage muss im ersten Schritt geklärt werden, um das weitere Vorgehen festzulegen.
Kommt man zu dem Entschluss, dass das eigenen Unternehmen Hersteller im Sinne der (EU) 2016/425 ist müssen gewisse Aspekte erfüllt werden, um dieses Produkt verkehrsfähig auf dem Markt rechtssicher bereitzustellen Einer dieses Aspekte ist der Aufbau einer Technischen Akte gemäß Anhang III der Verordnung. Dies ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden kann und rechtmäßig seine CE Kennzeichnung erhält.
Den Aufbau einer solchen Technischen Akte bieten wir Ihnen an.