SBMPG
Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte
Deutsche Firmen, die Medizinrpodukte unter eigenem Namen in Verkehr bringen, müssen gemäß § 31 MPG einen SBMPG benennen.
Der SBMPG hat auftretende Risiken der MP zu bewerten und ggf resultierende Maßnahmen zu koordinieren, die bis zu Meldungen an das BfArM führen können (siehe Sicherheitsplan Verordnung).
Für Firmen, die z.B. nicht die vorgeschriebenen Qualifikationen besitzen, bieten wir die Leistungen des SBMPG als externe Dienstleistung an.
News
Oktober 2011
Neue Internetseite
Ab sofort steht unseren Kunden unsere neue Internetseite zur Verfügung.
Erfolg
Das Geheimnis des Erfolgs
ist die Beständigkeit des Ziels.Benjamin Disraeli
britischer Premierminister

